Skip to main content

Kollektivvertrag für die PROPAK-Unternehmen

Die neuen Vereinbarungen mit Gültigkeit ab 1. März 2025 sind in Abstimmung mit der Gewerkschaft und werden nach Vorliegen sukzessive auf dieser Seite eingearbeitet.

Alle relevanten Informationen können Sie bis dahin dem Lohnrundschreiben 2025 entnehmen.