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Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG für Lehrlinge

Ab 01. Jänner 2018 haben alle Lehrberechtigten, die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrberechtigten bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären.

Mit dem Nationalratsbeschluss wurde durch die Änderung des Berufsausbildungsgesetzes auch sichergestellt, dass Lehrberechtigte einen Ersatz der Unterbringungskosten bei der Lehrlingsstelle beantragen können.

Die Beantragung des Kostenersatzes aus der Lehrbetriebsförderung ist unmittelbar ab Beendigung des Lehrganges möglich. Wenn sich die Internatsunterbringung der Lehrlinge 2017 und 2018 überschneidet, werden die Kosten anteilig erstattet.

Ab dem 1. März 2018 besteht die Möglichkeit, den Antrag auch elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service zu stellen.

Allgemeine Informationen: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/kostenersatz-internats-unterbringungskosten-lehrlinge.html

Das Antragsformular dafür finden Sie hier https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderantrag-internatskosten.pdf

 

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Wichtige Links für Lehrlingsförderung:             www.lehre-foerdern.at

Es werden auch Projekte für Qualität, Gender und Integration bei der Lehrlingsausbildung gefördert.

Projektförderungen:                                        www.projektfoerderung-lehre.at