EU-Verpackungsverordnung
Eine erste Zwischenbilanz von PROPAK Geschäftsführer Martin Widermann.
Der Fachverband PROPAK begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments von 22. November 2023 zur geplanten europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Das EU-Parlament hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, bestehende, gut funktionierende Kreislaufsysteme zu schützen. Weiters haben die EU-Parlamentarier:innen festgehalten, dass das etablierte System des Wertstoffkreislaufs von Papier, Karton und Wellpappe große ökologische Vorteile biete und somit als gleichwertig zu Mehrwegverpackungen anzusehen sei.
Es ist aus Sicht der Hersteller von Verpackungen aus Papier/Karton/Wellpappe sehr positiv, dass das Europäische Parlament mit diesem Votum einem faktenbasierten Zugang den Vorzug gegeben hat, der die Auswirkungen und Kosten der Verordnung für Gesellschaft und Verbraucher*innen und die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Damit kann das Potenzial von faserbasierten und erneuerbaren Verpackungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch in Zukunft voll ausgeschöpft werden.
Jetzt kommt es darauf an, dass sowohl die EU-Umweltminister*innen im Dezember als auch die interinstitutionellen Verhandlungen Anfang nächsten Jahres diesen richtungsweisenden Ansatz bestätigen. Gemeinsam mit der heimischen und der europäischen Wertschöpfungskette Papier/Karton/Wellpappe werden wir als Fachverband PROPAK auch weiterhin für eine Verordnung eintreten, die Entscheidungen auf der Grundlage solider Fakten unterstützt und eine nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische Verpackungsindustrie ermöglicht, die unsere gemeinsamen Umwelt- und Klimaziele erreichen kann.